Die Gesuche müssen Auskunft geben über die Notwendigkeit des Ferien- oder
Kuraufenthalts und über die finanziellen Verhältnisse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers. Die Persönlichkeitsrechte insbesondere der Datenschutz der betreffenden Personen bleibt in jedem Fall gewahrt.
Über Zuwendungen des Fonds entscheidet eine Kommission, deren Mitglieder und Präsidium vom Kirchenrat gewählt werden.
Die Mitglieder der Kommission des Fonds für Ferienhilfe:
Erika Steigmeier (Präsidentin)
Christine Holliger Bieri
Annelies Lier
Renate Zeder-Fiedler
Beat Maurer (Kirchenrat)
Fonds für Ferienhilfe Konto: 50-615-9, danke für Ihre Unterstützung.