Coronavirus: Gottesdienste und Veranstaltungen nur noch bis 50 Personen mit Masken und Abstand
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (2019-nCoV) gelten nach wie vor besondere Vorschriften zu Veranstaltungen, Singen und Verhaltensregeln (Hygiene, Abstand halten, Gesichtsmasken. Seit 12. Dezember bis 22. Januar sind nur noch Gottesdienste und religiöse Feiern bis 50 Personen erlaubt, sofern die Hygienevorschriften eingehalten werden können.
Am 24., 25. und 31. Dezember und 1. Januar werden wieder ökumenische Gottesdienste auf Tele M1 ausgetrahlt. Empfehlungen von und für Kirchgemeinden, wie sie Gottesdienste online
feiern und das geistliche und gemeinschaftliche Leben gestalten können,
finden Sie
auf dieser Seite.
- Vom 12. Dezember bis mindestens 22. Januar sind alle öffentlichen Veranstaltungen - auch der Kirchgemeinden - verboten. Erlaubt sind lediglich Gottesdienste und explizit religiöse Feiern mit höchstens 50 Personen, vorausgesetzt die Kirche ist gross genug, um den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten und die nötigen Schutzkonzepte liegen vor und werden umgesetzt.
- Seit 9. Dezember ist gemeinsames Singen an kirchlichen Veranstaltungen verboten. Es ist nur noch im Familienkreis und in der obligatorischen Schule erlaubt. Im Gottesdienst darf eine/r professionelle/r Sänger/in solistisch auftreten.
- Notwendige Versammlungen von politischen Institutionen, z.B. Parlamente, dürfen weiterhin stattfinden. Dazu gehören auch die Synode der Landeskirche und die Kirchgemeindeversammlungen - immer unter Einhaltung der Schutzmassnahmen.
- Die Fernsehgottesdienste auf Tele M1 werden
wieder aufgenommen und am 24. und 25. Dez. sowie an Silvester und
Neujahr ausgestrahlt. Während der ersten Welle wurden sie vom 22. März
bis zum 7. Juni ausgestrahlt.
- Seit 20. Oktober 2020 gilt eine generelle Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken in allen öffentlichen Räumen, also auch in Kirchgemeindehäusern und Kirchen, und an allen öffentlichen Veranstaltungen.
- Chorproben und Auftritte: sind seit dem 29. Oktober für alle Laienchöre aufgrund der Weisungen des Bundesrats verboten.
- Schutzkonzept: In jedem Fall muss die Kirchgemeinde ein für ihre Situation angepasstes
Schutzkonzept für die Durchführung der Gottesdienste (und anderer
Feiern) ausgearbeitet haben und vorweisen können. Auf WikiRef gibt es
eine Vorlage für dieses Schutzkonzept. Besonders erwähnenswert sind
folgende Punkte: 1. Für jede gottesdienstliche Veranstaltung ist eine
verantwortliche Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der
vorgeschriebenen Schutzmassnahmen und der Distanzregeln sorgt. 2. Nur wenn keine genügende Gewähr dafür besteht, dass die Distanzregeln eingehalten werden können, muss eine Präsenzliste geführt werden (nur Name und Telefonnummer). Diese ist mindestens 14 Tage aufzubewahren, damit bei einem Infektionsfall die Kontaktketten im Nachhinein verfolgt werden können. Danach muss sie gelöscht werden.
Die wichtigsten Entscheidungen und Massnahmen liegen im
WikiRef «Schutzkonzept der Kirchgemeinden» vor.
- Die Kirchen durften zur persönlichen Andacht und zum Gebet offen bleiben (allerdings ohne dass sich spontan Personen zu Veranstaltungen versammeln).
- Trauerfeiern in geschlossenen Räumen wie Abdankungshallen oder Kirchen sind bis 50 Personen gestattet, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können. Beisetzungen auf dem Friedhof sind erlaubt.
- Taufen und Trauungen sind bis 50 Personen möglich.
- Konfirmationen sind möglich, aber nur bis 50 Personen.
- Kirchlicher Religionsunterricht: ist unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmassnahmen wieder möglich. Eine vorgängige Absprache mit der örtlichen Schulleitung ist notwendig.
- Seelsorgegespräche und Beratungen: sind wieder möglich - dafür gibt es ein spezielles Schutzkonzept.
- Kirchgemeindeversammlungen sind wieder möglich. Die Frist zur Genehmigung der Rechnung 2019 durch die Kirchgemeindeversammlungen wurde vom Kirchenrat bis zum 31.12.2020 verlängert.
Über weitere Massnahmen werden die Kirchgemeinden bei einer wesentlichen Veränderung der Situation per Mail informiert. Die regelmässigen Briefe, meistens zwei pro Woche, wurden mit dem 30. Brief vom 22. Juni eingestellt.
Aufgeschaltet am 12. Januar 2021
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Weitere Informationen
Allgemeine Informationen:
Weitere Informationen auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (
BAG) z.B. Video zum
richtigen Händewaschen.